Digitales Erbe regeln: Daten nach dem Tod sichern
Digitales Erbe: Was das BGH-Urteil von 2018 für Erben bedeutet, wie Plattformen verwaiste Konten behandeln und warum Krypto-Wallets ein Sonderfall sind.
Wir verbringen einen Großteil unseres Lebens online. Wir schreiben E-Mails, teilen Fotos auf Social Media, verwalten unser Geld per Online-Banking und kaufen Kryptowährungen. Doch was passiert mit diesen Daten nach dem Tod? Während das klassische Testament für Immobilien und Bankkonten meist klar geregelt ist, bleibt das digitale Erbe häufig auf der Strecke.
Die Belastung für Hinterbliebene
Für Hinterbliebene kann ein unreguliertes digitales Erbe zu einer enormen Belastung werden. Laufende Abonnements kosten weiterhin Geld, und der Zugang zu wichtigen Dokumenten in der Cloud bleibt versperrt. Dieser Artikel klärt, wie die Rechtslage in Deutschland aussieht, wie Plattformen mit verwaisten Accounts umgehen und wie du schon heute deinen digitalen Nachlass regelst.
Was gehört eigentlich zum digitalen Nachlass?
Zum digitalen Nachlass gehören grundsätzlich alle rechtlichen Beziehungen, Daten und Vermögenswerte, die eine Person im digitalen Raum hinterlässt. Wenn man das digitale Erbe ordnen möchte, kann man diese grob in vier Kategorien unterteilen:
- Kommunikation & Social Media: E-Mail-Postfächer, WhatsApp-Verläufe, sowie Profile bei Facebook, Instagram, LinkedIn oder X.
- Verträge & Abonnements: Kostenpflichtige Dienste wie Netflix, Spotify, Amazon Prime, Cloud-Speicher oder Webhosting-Verträge.
- Finanzen & Krypto-Wallets: Online-Banking-Zugänge, PayPal-Konten und – besonders kritisch – Krypto-Wallets für Bitcoin und Co.
- Digitale Güter: Gekaufte E-Books, Spiele-Bibliotheken, Domainnamen und eigene Websites.
Die fehlende Vorsorge
All diese Dinge verschwinden nicht einfach. Ohne Vorsorge für das digitale Erbe stehen Erben vor der gewaltigen Herausforderung, Abos zu kündigen oder Konten nach dem Tod löschen zu lassen, ohne die entsprechenden Passwörter zu kennen.
Rechtslage in Deutschland: Erben Zugang zu Accounts?
Die rechtliche Situation in Deutschland war beim Thema digitales Erbe lange Zeit eine Grauzone, ist inzwischen aber durch die Rechtsprechung eindeutig geklärt. Es gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das bedeutet: Die Erben treten vollständig in die rechtlichen Fußstapfen des Verstorbenen.
Das schließt alle digitalen Verträge ein. Die Erben übernehmen die Rechte und Pflichten aller Online-Accounts und somit das gesamte digitale Erbe. Plattformbetreiber können in ihren AGB das Vererben von Accounts nicht pauschal ausschließen. Dennoch stehen Angehörige in der Praxis oft vor verschlossenen virtuellen Türen, wenn Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) oder fehlende Passwörter den Login technisch verhindern.
Das Facebook-Urteil des BGH 2018 und seine Konsequenzen
Ein juristischer Meilenstein für das digitale Erbe in Deutschland ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17). Eine Mutter klagte auf Zugang zum Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter, um die Umstände ihres Todes aufzuklären. Facebook weigerte sich und versetzte das Profil in den inaktiven Gedenkzustand.
Der BGH entschied wegweisend: Das digitale Erbe wird rechtlich genau wie physische Briefe oder Tagebücher behandelt. Erben haben das Recht auf vollständigen Zugang zum Account, inklusive privater Chatverläufe. Weder das Fernmeldegeheimnis noch der Datenschutz stehen dem entgegen: Nach Erwägungsgrund 27 gilt die DSGVO nicht für die Daten Verstorbener. Ein Beschluss vom 27. August 2020 (Az. III ZB 30/20) stellte zudem klar, dass ein reiner Datenexport nicht ausreicht: Facebook hatte den Eltern die Kontoinhalte als PDF von rund 14.000 Seiten überlassen. Der BGH sah darin keine Erfüllung - Erben müssen das Konto so einsehen können, wie es die verstorbene Person konnte. Aktiv nutzen dürfen sie es nicht.
Plattform-Richtlinien: Google, Apple, Meta und verwaiste Accounts
Auch wenn das deutsche Recht beim Thema digitales Erbe eindeutig ist, sitzen die großen Tech-Konzerne meist im Ausland und haben eigene automatisierte Prozesse für den Todesfall etabliert:
- Apple: Apple bietet den sogenannten Nachlasskontakt. Du kannst zu Lebzeiten eine Vertrauensperson bestimmen, die Zugriff auf das digitale Erbe erhält. Ohne diesen Kontakt ist es extrem schwer, die Aktivierungssperre von iPhones zu umgehen.
- Google: Hier gibt es den Inaktivitätsmanager. Nach einer wählbaren Wartezeit ohne Anmeldung - mindestens drei Monate - wird das Konto entweder gelöscht oder benannte Vertrauenspersonen erhalten Zugriff.
- Meta (Facebook & Instagram): Bei Facebook lässt sich ebenfalls ein Nachlasskontakt benennen. Instagram bietet diese Funktion nicht; hier können Angehörige mit einer Sterbeurkunde lediglich das Profil in den Gedenkzustand versetzen oder Konten löschen lassen.
Digitales Erbe aktiv regeln: Passwort-Manager und Vorsorge
Um deinen Angehörigen Kummer und Bürokratie zu ersparen, solltest du dein digitales Erbe frühzeitig regeln. Die folgenden drei Schritte haben sich als Best Practice bewährt:
Die drei wichtigsten Schritte
1. Passwort-Manager nutzen: Speichere alle Zugänge dort zentral ab. So musst du nur ein einziges Master-Passwort vererben - das damit allerdings selbst zum einzigen Punkt wird, an dem alles hängt.
2. Notfallzettel hinterlegen: Notiere das Master-Passwort deines Passwort-Managers sowie den PIN-Code deines Smartphones auf einem Notfallzettel. Lege ihn zusammen mit dem klassischen Testament in einen Safe - auf Papier und nicht per E-Mail, die auf beiden Seiten im Archiv liegen bleibt.
3. Vorsorge-Tools der Plattformen aktivieren: Richte den Nachlasskontakt bei Apple und Facebook sowie den Inaktivitätsmanager bei Google ein, um dein digitales Erbe rechtzeitig abzusichern.
Krypto-Wallets: Das spezielle Problem ohne Private Key
Ein völlig eigenes und hochkritisches Thema im Bereich digitales Erbe sind Kryptowährungen. Während bei einer Bank ein Erbschein ausreicht, um Zugriff auf das Girokonto zu erhalten, funktioniert das auf der Blockchain nicht.
Dieses Prinzip gilt auch über den Tod hinaus. Wenn du Bitcoin in einer selbstverwalteten Hardware-Wallet aufbewahrst, gibt es keinen Kundenservice. Wie sich ein Recovery-Seed auf mehrere Verwahrer aufteilen lässt, ohne ihn einer einzelnen Person vollständig anzuvertrauen, beschreibt Shamir's Secret Sharing. Ohne den Private Key oder die 12 bis 24 Wörter umfassende Seed Phrase ist dieses digitale Erbe unwiederbringlich verloren. Die Seed Phrase muss physisch sicher verwahrt werden (z. B. auf Stahl gestanzt im Bankschließfach) und im Testament klar dokumentiert sein.
FAQ zum digitalen Nachlass
Häufig gestellte Fragen
Dürfen Angehörige sich einfach mit meinen Passwörtern einloggen?
Rein rechtlich treten die Erben an deine Stelle und übernehmen das digitale Erbe. Die AGB vieler Plattformen verbieten jedoch die Weitergabe von Passwörtern. In der Praxis wird ein Login oft toleriert, offiziell sollte man sich jedoch mit einem Erbschein an den Support wenden.
Wie kann man Konten nach dem Tod löschen lassen, wenn man die Zugangsdaten nicht hat?
Ohne Passwörter bleibt nur der Weg über den Support. Dafür braucht es eine amtliche Sterbeurkunde, den Erbschein sowie ein Identitätsdokument. Welche Fristen Anbieter nach einer Löschung einhalten, steht unter Daten endgültig löschen.
Gehört das digitale Erbe automatisch zum normalen Testament?
Ja. Das digitale Erbe ist rechtlich unzertrennbar mit dem physischen Erbe verbunden. Es ist dennoch ratsam, im Testament eine Vollmacht für digitale Angelegenheiten auszustellen und eine Liste mit Konten oder den Verweis auf einen Passwort-Manager beizufügen.
