Recht

DSGVO: Deine Rechte als Privatperson

20. Dezember 2025 7 min Lesezeit Von Daniel Burrichter

Was die Datenschutz-Grundverordnung für dich bedeutet und wie du deine Rechte durchsetzt.

Seit ihrem Inkrafttreten 2018 hat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Verhältnis zwischen Verbrauchern und Unternehmen im Umgang mit personenbezogenen Daten grundlegend verändert. Viele kennen die Cookie-Banner, die die DSGVO ausgelöst hat - deutlich weniger wissen, welche konkreten, einklagbaren Rechte ihnen die Verordnung tatsächlich gibt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, gibt aber einen praxisnahen Überblick.

Das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)

Jede Person kann von einem Unternehmen oder einer Organisation Auskunft darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten über sie verarbeitet werden - inklusive Verarbeitungszweck, Speicherdauer und der Empfänger, an die Daten weitergegeben wurden. Die Antwort muss grundsätzlich unentgeltlich erfolgen und in der Regel innerhalb eines Monats vorliegen; bei komplexen Anfragen kann sich diese Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängern, worüber der Verantwortliche informieren muss.

Das Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden", Art. 17)

Unter bestimmten Voraussetzungen - etwa wenn die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden oder eine erteilte Einwilligung widerrufen wurde - kann die Löschung personenbezogener Daten verlangt werden. Dieses Recht ist nicht absolut: Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, etwa im Steuer- oder Handelsrecht, oder die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung können einer Löschung entgegenstehen.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20)

Bei Daten, die auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruhen und automatisiert verarbeitet werden, besteht das Recht, diese in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten - etwa um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, ohne von Neuem beginnen zu müssen. In der Praxis betrifft das häufig Cloud-Dienste, soziale Netzwerke oder Fitness-Apps.

Widerspruchsrecht und Recht auf Berichtigung

Neben Auskunft, Löschung und Übertragbarkeit gibt Art. 21 DSGVO das Recht, der Verarbeitung eigener Daten für bestimmte Zwecke - etwa Direktwerbung - jederzeit formlos zu widersprechen. Art. 16 ergänzt das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten. Beide Rechte werden in der Praxis seltener genutzt als das Auskunftsrecht, sind aber ebenso durchsetzbar.

Was tun, wenn ein Unternehmen nicht reagiert?

Reagiert ein Unternehmen nicht fristgerecht oder verweigert die Auskunft unbegründet, kann Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes eingelegt werden - diese ist gesetzlich verpflichtet, der Beschwerde nachzugehen. Alternativ oder zusätzlich steht der Rechtsweg vor den Zivilgerichten offen, etwa bei Schäden nach Art. 82 DSGVO.

Wie Crypto-Burri Datenschutz von Anfang an mitdenkt

Statt Daten zu sammeln und im Nachhinein löschen zu müssen, verfolgen wir bei unseren Tools wie Privnote und PrivChat das Prinzip Privacy by Design: Nachrichteninhalte werden nach dem Lesen automatisch und unwiderruflich gelöscht, ohne dass ein Auskunfts- oder Löschersuchen überhaupt notwendig wäre. Details dazu, welche technischen Daten für den Betrieb der Seite minimal notwendig sind, findest du in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter /datenschutz.